Schweiz | Die “digitale Prangerwirkung” gegenüber mutmasslichen Schuldnern verletzt das DSG

Eine Forderung berechtigt – selbst wenn sie dokumentiert ist – nicht dazu, den Schuldner im Internet öffentlich anzuprangern. Mit dem Urteil A-3891/2025 vom 22. Juni 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Inkasso-Team AG vollumfänglich abgewiesen und damit den Entscheid des EDÖB – Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten vom 28. April 2025 bestätigt. Das Unternehmen veröffentlichte […]