DIENSTLEISTUNGEN

DIENSTLEISTUNGEN

Gezielte und personalisierte Beratung im Datenschutzbereich

Ein Netzwerk von qualifizierten und zertifizierten Fachleuten, das eine maßgeschneiderte und umfassende Unterstützung im Bereich Datenschutz (DSGVO), Datenschutzgesetz (DSG), Datenschutzverordnung (DSV) und kantonales Datenschutzgesetz (LPDP) bietet.

DATENSCHUTZ

Beratung | Vertretung | Schulung

Beratung
Vertretung
Schulung

Vorabbeurteilung

Auswirkungsprüfung auf die schweizerischen Datenschutzgesetze (DSG) im Privatsektor, die Datenschutzverordnung (DSV), das kantonale Datenschutzgesetz (LPDP) und die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union | Verordnung (EU) 2016/679.

Durch die Analyse der im Unternehmen durchgeführten Verarbeitungen wird eine kurze Checkliste mit Vorschlägen erstellt, die es dem Verantwortlichen ermöglichen, sich ein vollständiges Bild von den Auswirkungen der Vorschriften auf die verarbeiteten Daten zu machen.

Prüfung der Rechtsvorschriften über Sicherheitsmaßnahmen

Ein Sicherheitsaudit kann als systematische Bewertung der Informationssystemsicherheit eines Unternehmens definiert werden , bei der die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften anhand einer Reihe von festgelegten Kriterien gemessen wird.

Privacy Desk Suisse führt Compliance-Audits gemäß den Datenschutzbestimmungen DSG | GDPR in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 GDPR und Art. 8 DSG) durch, in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen, der Datenschutzverordnung und bewährten Verfahren der Aufsichtsbehörden.

Beratung zu Datenschutz und Privacy (DSG | GDPR)

Erstellung eines organisatorischen Datenschutzmodells für die Verarbeitung von Daten durch eine Reihe von Dokumenten, die es dem Verantwortlichen und/oder Auftragsverarbeiter ermöglichen, ihre „Rechenschaftspflicht“ in Bezug auf den DSG und/oder den GDPR und LPDP nachzuweisen.

Im Einzelnen:

  • Erstellung und Aktualisierung der Interesseninformation;
  • CRM- und DB-Analysetätigkeiten nach den Prinzipien „Privacy by design“/ „Datenschutz nach Design „und „Privacy by default“/ „Standard Datenschutz“;
  • Kartierung von Sicherheitsmaßnahmen;
  • Definition von internen und externen Datenschutzrollen und -verantwortlichkeiten;
  • Betreuung von externen Datenschutzbeauftragten;
  • Erstellung und Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten;
  • Unterstützung bei der Festlegung von DTAs durch Standardvertragsklauseln;
  • Überprüfung der Website, Information der Nutzer und Beratung zu Cookie-Richtlinien;
  • Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA);
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Anfragen von Interessenten und Anfragen der Garantiegeber;
  • Vereinbarung von Vorabkonsultationen mit den Bundesbehörden und den EU-Datenschutzgarantiegebern.

Umgang mit Datenschutzverletzungen

Gemäß Artikel 24 des DSG für den privaten Sektor und den kantonalen Bestimmungen für den öffentlichen Sektor ist der Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verpflichtet, Datenverletzungen (z. B. Phishing, Cryptolocker, allgemeiner Hackerangriff, Fehler beim Versand vertraulicher Mitteilungen) ordnungsgemäß zu behandeln und die Analyse der Datenverletzung zu dokumentieren. Bei schwerwiegenden Fällen ist eine Benachrichtigung am Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) erforderlich.

Unsere Berater werden eine maßgeschneiderte Richtlinie für Datenverletzungen erstellen, die die Einbindung der verantwortlichen Funktionen für die Verarbeitung und gegebenenfalls des CPD | DPO-Dienstes ermöglicht. Es wird auch ein Register zur Erfassung von Ereignissen erstellt, und der Verantwortliche wird bei der Benachrichtigung der EDÖB und bei der Information der Betroffenen unterstützt.

Kontinuierliches Coaching im Bereich Recht und Datenschutz

Kontinuierliche und zeitnahe Unterstützung des Datenschutzbeauftragten oder des CPD | DPO Ihrer Organisation durch Telefonanrufe, E-Mails und/oder virtuelle oder persönliche Meetings zu etwaigen Anfragen, die bei Ihrem Unternehmen zum Zugriff auf personenbezogene Daten eingegangen sind, sowie allgemein zu Datenschutz- und Datenschutzthemen.

Verwalten von Datenschutz und Dokumentendatenbank

Nutzung von IT-Tools im Web-Applikationsmodus, die stets aktuelle Dienstleistungen im Hinblick auf die Entwicklung der Datenschutzgesetze DSGVO | DSG mit Modulen zu Verarbeitungsprotokollen, Risikoanalyse, DPIA, Aufgabenrollen und Verantwortlichkeit, Verwaltung von Datenschutzverletzungen und Rückmeldung an Betroffene gewährleisten können.

Möglichkeit für den Kunden, die Dokumentation zum Datenschutz des Unternehmens in einem speziellen, dedizierten und verschlüsselten Cloud-Bereich zu speichern.

DPO-Dienst | Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte | DSB, für den Schweizer Standard „Datenschutzberater“, ist ein Fachmann, der über Kenntnisse in den Bereichen Recht, Informatik, Risikomanagement und Prozessanalyse verfügt.

Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Verarbeitung personenbezogener Daten (und damit den Schutz dieser Daten) innerhalb eines öffentlichen oder privaten Unternehmens zu überwachen, zu bewerten und zu organisieren, damit diese unter Einhaltung der nationalen und EU-gemeinschaftlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet werden.

Der Datenschutzbeauftragte ist zudem Ansprechpartner des Unternehmens gegenüber der Datenschutzbehörde und der von der Verarbeitung betroffenen Person.

Privacy Desk Suisse bietet einen Dienstleistungsvertrag und ein Team mit nachgewiesener Erfahrung an, dass im Auftrag des Kunden die von der DSG und der DSGVO geforderten Aufgaben wahrnimmt.

Sie können auch einen Beratungsservice für Ihren internen DSB in Anspruch nehmen.

Ernennung des Datenschutzbeauftragten in der Schweiz und in europäischen Ländern

Das Datenschutzgesetz (DSG) sieht gemäß Artikel 14 vor, dass ausländische Unternehmen, sofern sie bestimmte Datenverarbeitungen durchführen und keinen operativen Sitz in der Schweiz haben, aber Daten von Schweizer Bürgern verarbeiten und diesen Waren oder Dienstleistungen anbieten, einen eigenen Vertreter mit Sitz in der Schweiz benennen müssen.

Die gleiche Verpflichtung zur Benennung eines Vertreters in einem EU-Staat gilt für Schweizer Privatunternehmen, die personenbezogene Daten von betroffenen Personen verarbeiten, die sich in der Union befinden und deren Verarbeitungstätigkeiten mit dem Angebot von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen für solche interessierte Parteien in Europa verbunden sind (Art. 27 DSGVO).

Privacy Desk Suisse bietet einen Dienstleistungsvertrag an, um die Rolle eines Vertreters in der Europäischen Union für Schweizer Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, und eines Vertreters in der Schweiz für ausländische Unternehmen, die in der Schweizerischen Konföderation tätig sind, zu übernehmen.

Personalisierter Newsletter zur Überwachung von Gesetzesneuheiten Privacy

Regelmäßiger Versand von Informationen zu gesetzlichen Aktualisierungen und neuen Maßnahmen, die vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Transparenz (EDÖB), dem kantonalen Datenschutzbeauftragten (DÖB), den europäischen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzausschuss (European Data Protection Board) umgesetzt wurden.

Maßgeschneiderte Online-Ausbildung

Die Schulung spielt eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Heutzutage ist es wichtig, eine echte Datenschutzkultur innerhalb einer Organisation zu schaffen. Die Schulung ist auch ein Element der Verantwortlichkeit, daher ist es wichtig zu beachten, dass bei einer Inspektion auch die Schulungswege der autorisierten Personen für die Datenverarbeitung überprüft werden können.

Privacy Desk Suisse bietet Schulungskurse in Form von Live-Webinaren an, bei denen Sie hochwertige Unterrichtsstunden verfolgen können, als wären Sie im Klassenzimmer. Für unsere Kunden organisieren wir auch Präsenzveranstaltungen, die eine maximale Interaktion zwischen Lehrern und Lernenden ermöglichen.