Am 27. November 2025 teilte Digitec Galaxus (die führende E-Commerce-Plattform der Schweiz) dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) offiziell mit, dass sie eine Reihe von Massnahmen umgesetzt habe, um die Empfehlung zum Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Nutzer umzusetzen. Nun können die Nutzer der Plattform mit einem einfachen Klick die Personalisierung der Website deaktivieren und der Bearbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken widersprechen.
Das Problem trat nach einer Untersuchung des EDÖB im Jahr 2024 zutage, bei den Mängeln im Zusammenhang mit der obligatorischen Datenerhebung zur Erstellung eines Benutzerkontos ohne die angemessene Einwilligung zur Bearbeitung für Marketingzwecke festgestellt wurden. Das EDÖB hatte betont, dass die Verpflichtung zur Einrichtung eines Kontos für den Kaufabschluss und die Verwaltung personenbezogener Daten zur Personalisierung der Website gegen den im Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verankerten Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstösst.
Als Reaktion auf diese Kritikpunkte hat Digitec Galaxus seine Richtlinien überarbeitet und eine neue Funktion eingeführt, mit der Nutzer die Erfassung von Daten zu Marketing- und Personalisierungszwecken mit einem einfachen Klick deaktivieren können. Mit der neuen Option, ohne dass weitere Massnahmen erforderlich sind, lassen sich die Datenschutzeinstellungen im Benutzerprofil ganz einfach verwalten: Cookies zur Personalisierung werden automatisch deaktiviert. Darüber hinaus hat das Unternehmen das Registrierungsformular aktualisiert und einen klaren Hinweis auf die Personalisierung der Website sowie auf das Recht der Nutzer, der Bearbeitung ihrer Daten zu widersprechen, hinzugefügt.
Am 9. Dezember 2025 informierte Digitec Galaxus seine Community über die neuen Optionen zur Verwaltung der Einstellungen und erläuterte, wie Nutzer die Personalisierung der Website mit einem Klick deaktivieren können. Das EDÖB begrüsste die Initiative und betonte, dass diese Änderungen einen wichtigen Fortschritt für den Schutz personenbezogener Daten und die Transparenz der Unternehmenspraktiken darstellen.
Diese Massnahmen stehen im Einklang mit den Schweizer Datenschutzbestimmungen, insbesondere mit Art. 19 DSG, der Unternehmen dazu verpflichtet, den Nutzern eine direkte Kontrolle über ihre Daten zu gewähren und sie umfassend über die Zwecke der Datenbeararbeitung zu informieren. Mit dieser Anpassung hat Digitec Galaxus die Transparenz seiner Vorgehensweise verbessert und seinen Kunden vollständige Kontrolle über die Datenerfassung gegeben, was als Vorbild für andere private Unternehmen dienen kann.





