Am 16. Oktober 2026 haben der EDÖB und das BACS im Rahmen des Cyber Security Month praktische FAQ und Empfehlungen zur Nutzung generativer KI im beruflichen Umfeld veröffentlicht.
In der Schweiz gilt auch ohne ein eigenes «Schweizer KI-Gesetz» das DSG uneingeschränkt für die Bearbeitung von Personendaten mithilfe von KI-Tools.
Die Behörden weisen auf mehrere wesentliche Punkte hin:
- Die Eingabe von Personendaten vermeiden, wenn diese nicht erforderlich ist;
- Keine vertraulichen Informationen in Prompts eingeben;
- Vom Unternehmen zugelassene professionelle Tools bevorzugen;
- Die Vertragsbedingungen der Anbieter überprüfen;
- Die Mitarbeitenden angemessen schulen.
Für Schweizer Organisationen bieten diese Empfehlungen eine konkrete Orientierung zur Stärkung der internen KI-Governance. Dazu gehören interne Richtlinien, Datenklassifizierung, die Bewertung von Anbietern, KI-Kompetenz sowie Prüfungen im Hinblick auf das DSG und Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA).
Es handelt sich nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine Reihe maßgeblicher praktischer Empfehlungen, die umgehend Beachtung verdienen.



